Berlin, 11.9.2007 Leiter der Justizvollzugsanstalt Berlin Hakenfelde sanktioniert unliebsame Berichterstattung mit Haftstrafe - Neonazis genießen Narrenfreiheit bis hin zum Totschlag. Am 20. Juli 2007 wurde der inhaftierte Berliner Antifaschist Christian S. überraschend und trotz seiner schweren Erkrankung, einer laufenden Schulausbildung und der bekannten Überbelegung der JVA-Tegel von der JVA-Hakenfelde nach Tegel verlegt. Er befand sich seit Mitte Juni 2007 in der JVA-Hakenfelde, da er einen Neonazi Aufmarsch am 1. Mai in Berlin Friedrichshain mittels Barrikadenbau verhindert haben soll. Ein ihm zustehender Vollzugsplan wurde ihm verweigert. Zeitgleich mit der Verlegung formulierte der mit ihm dort inhaftierte Neonazi Christian Bentz eine konkrete Todesdrohung gegen ihn: Er werde in der JVA Tegel auf viele politische Gegner treffen. Er solle sich selber erhängen, das werde ihm viel Schmerz ersparen. Seine Angehörigen und Anwälte erfuhren erst durch diese Drohung von der Verlegung. Bentz ist mit einer Vielzahl von Gewalttaten gegen politische Gegner aufgefallen (siehe: ) In der JVA-Hakenfelde nutzt Bentz seine Freiheiten um Christian S. mit dem Tode zu bedrohen und seine inhaftierten Freunde der Berliner Kameradschafts Szene gegen ihn zu mobilisieren. Wie jetzt bekannt wurde hat Herr Dr. Meyer-Odewald am 20. Juli 2007 als Christian S. plötzlich vom offenen Vollzug in die JVA-Tegel verlegt wurde mit dem Vollzugsleiter Herrn Troike persönlich Rücksprache gehalten. Christians Ehefrau und seine Anwältin wurden hingegen nicht informiert. Christian S. wurden dann erst über einen Monat später die Gründe für die Verlegung mitgeteilt, in dem jetzt bekannt gewordenen Schreiben ( Geschäftszeichen: 343/07/3 ) wirft Herr Meyer-Odewald dem Inhaftierten vor er sei Mitschuldig an einer schlechten Berichterstattung über sein Gefängniss und habe daher kein Recht auf ein Vollzugsplan geschweige denn auf den offenen Vollzug. Meyer-Odewald räumt dem Selbststeller zwar ein, dass keine Fluchtgefahr bestand, verweist aber in einer "weiteren Eignungsprüfung" auf dessen politischen Ansichten. Diese gehe - seiner Auffassung nach - automatisch mit weiteren Gesetzesverstößen einher. Nachdem er Christians juristische Fehltrete (beginnend im Februar 1985 mit Trunkenheit am Steuer) auflistete gibt er an "im Rahmen einer Internetrecherche über die Seite www.political-prisoners.net/pdf/gi_326.pdf auf einen Artikel im Gafangenen-Info über Christian gestoßen zu sein. Dieser mißfiel ihn offenbar sehr. Er erklärt daher seinem Ex-Gefangenen, den er trotz Postkontrolle und schlicht unbewiesenermaßen für den Autoren hält: "Darüber hinaus enthält der o. g. Artikel unzutreffende Angaben zum Tagesablauf in der Anstalt, die sog. Insiderwissen voraussetzen". Wir wissen nicht worin Herr Dr. Meyer-Odewald seinen Doktor gemacht hat, aber auch ohne Staatsrechtler zu sein oder studierte Juristen, sind uns doch die wenigen demokratischen Spielregeln des Strafsystems bekannt, wonach offiziell nicht politische Meinungen oder Ansichten sanktioniert werden, sondern Gesetzesverstöße. Diese sind dem vermeintlichen Übeltäter zunächst zu beweisen und er hat das Recht sich zu verteidigen. Herr Meyer-Odenwald hat hingegen für seine Gefangenen eigene Gesetze: "die verfügbaren einschlägigen Informationsquellen zeugen von einer weiterhin bestehenden intensiven Eingebundenheit in das für Straffälligkeit mit ursächliche Milieu" - sprich wenn über einen politischen brisanten Fall von Dritten im Internet berichtet wird, fällt dies auf den Gefangenen zurück. Herr Meyer-Odewald wird noch deutlicher und fordert Christian auf: "sich aus Ihrer bisherigen ideologischen Grundeinstellung zu lösen, was es Ihnen ermöglichten würde, sich in das im wesentlichen auf der Selbstdisziplin und Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen beruhende System des offenen Vollzug einzufügen und zukünftig von der Begehung ideologisch geprägter Delikte abzusehen". Am Ende stellt er klar, dass: "die von Ihnen gezeigten positiven Ansätze, nämlich ihre nachgewiesene Drogenfreiheit und der von Ihnen begonnenen Ausbildungsmaßnahme nicht geeignet sind, die bestehenden Missbrauchsvorwürfe zu entkräften". Mariken Kohlhaas von der Christian Soligruppe erklärt hierzu: "In der JVA Hakenfelde gehören rechte Symbole und Literatur zum Alltag. Neonazis genießen ihre Freiheiten zum totschlagen von Menschen oder um damit zu drohen. Antifaschisten hingegen werden psychisch und physisch unter Druck gesetzt und ihrer wenigen Rechte beraubt. Die brandenburgische Polizei hat am 9. August 2007 den Freigänger der JVA - Hakenfelde Andreas Schönbacher wegen Verdachts des Totschlages festgenommen. Der 35-jährige soll einen Bekannten getötet haben. Schönbacher gilt als rechter Gewalttäter und wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Herr Meyer-Odewalt störte das offenbar nicht" |